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   LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18   

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https://dejure.org/2019,23145
LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18 (https://dejure.org/2019,23145)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2019 - 305 O 120/18 (https://dejure.org/2019,23145)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - 305 O 120/18 (https://dejure.org/2019,23145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Insolvenz der GmbH: Inanspruchnahme des Geschäftsführers für nach Zahlungseinstellung geleistete Zahlungen; Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der der Unterdeckung zugrunde liegenden Zahlen der Buchhaltung; Verschulden des Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.2012 - II ZR 171/10

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Von der Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne ist regelmäßig auszugehen, wenn eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke von 10 % oder mehr besteht und nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH, Urteil v. 27.03.2012 - II ZR 171/10).

    Dabei muss er sich, sofern er nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse verfügt, gegebenenfalls fachkundig beraten lassen (BGH, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10, ZIP 2012, 1174 Rn. 15; Urteil vom 19. Juni 2012 - II ZR 243/11, ZIP 2012, 1557 Rn. 11 ff., jew. mwN).

    Die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gebietet es zudem, das Prüfergebnis einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen (BGH, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10, ZIP 2012, 1174 Rn. 16 ff. mwN)." (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, II ZR 394/13, Rn. 32 - 34).

  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Stützt sich die Gesellschaft im Prozess gegen ihren Geschäftsführer auf vorhandene Buchungen und Buchungsunterlagen, ob liegt ist daher dem Geschäftsführer, eine etwaige Unrichtigkeit der Buchhaltung darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 19.12.2017, II ZR 88/16, Rn. 17)." Die Kammer schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an.

    Denn die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, die - wie ausgeführt - bei der Insolvenzschuldnerin bis Juni 2017 bestand, setzt nach ständiger Rechtsprechung des BGH voraus, dass der Schuldner seine Zahlungen im Allgemeinen wieder aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 19.12.2017, II ZR 88/16, Rn. 55).

  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, ist regelmäßig von einer Zahlungseinstellung auszugehen (BGH, Urteil v. 26.01.2016 - II ZR 394/13).

    Die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gebietet es zudem, das Prüfergebnis einer Plausibilitätskontrolle zu unterziehen (BGH, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10, ZIP 2012, 1174 Rn. 16 ff. mwN)." (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, II ZR 394/13, Rn. 32 - 34).

  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 243/11

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Beobachtung der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Dabei muss er sich, sofern er nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse verfügt, gegebenenfalls fachkundig beraten lassen (BGH, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10, ZIP 2012, 1174 Rn. 15; Urteil vom 19. Juni 2012 - II ZR 243/11, ZIP 2012, 1557 Rn. 11 ff., jew. mwN).
  • BGH, 26.02.2013 - II ZR 54/12

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Inanspruchnahme für Zahlungen nach

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Hierfür trägt der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - II ZR 54/12, Rn. 12 mwN).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Erweisen sich hierbei angestellte Prognosen trotz Aufwendung der gebotenen Sorgfalt nach Ablauf des maßgebenden Zeitraums von drei Wochen als unzutreffend mit dem Ergebnis, dass statt einer angenommenen Zahlungsstockung bereits Zahlungsunfähigkeit besteht, können zwischenzeitlich in der vertretbaren Annahme fortbestehender Zahlungsfähigkeit geleistete Zahlungen unverschuldet sein (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 141).Der Geschäftsführer handelt fahrlässig, wenn er sich nicht rechtzeitig die erforderlichen Informationen und die Kenntnisse verschafft, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss.
  • BGH, 29.03.2012 - IX ZR 40/10

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Feststellung der Zahlungseinstellung

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Eine Liquiditätsbilanz ist nicht erforderlich, wenn auf andere Weise festgestellt werden kann, ob der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte (BGH, Urteil vom 29.3. 2012, IX ZR 40/10, Rn. 8).
  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 319/15

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der

    Auszug aus LG Hamburg, 13.06.2019 - 305 O 120/18
    Schließlich war in den Tenor ein Vorbehalt zugunsten des Beklagten aufzunehmen, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, Urteil vom 04. Juli 2017, II ZR 319/15, Rn. 22).
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